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Gebäudeprogramm CH: WDVS-Förderung 2026

Das nationale Gebäudeprogramm der Schweiz fördert Wärmedämm-Verbundsysteme (WDVS) an Fassaden mit nicht rückzahlbaren Beiträgen. Malerhandwerk und Fassadenbauer profitieren von direkten Fördermitteln für energetische Sanierungen.

Das nationale Gebäudeprogramm der Schweiz, das gemeinsam von Bund und Kantonen getragen und durch Pronovo AG vollzogen wird, unterstützt Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngebäuden bei der energetischen Sanierung ihrer Liegenschaften. Im Mittelpunkt steht die thermische Verbesserung der Gebäudehülle – insbesondere durch Wärmedämm-Verbundsysteme (WDVS) an Aussenfassaden, Dach- und Kellerdämmungen. Finanziert wird das Programm aus Mitteln der CO₂-Abgabe, die der Bund anteilig an die Kantone weitergibt.

Antragsberechtigt sind private Hauseigentümer, Stockwerkeigentümergemeinschaften (STWE), Verwaltungen sowie Unternehmen mit Liegenschaften im Inland. Die Massnahmen müssen an bestehenden Gebäuden durchgeführt werden, deren Baubewilligung vor mindestens zehn Jahren erteilt wurde. Neubauten sind grundsätzlich ausgeschlossen. Für Malerhandwerker und Fassadenbauer ergibt sich daraus ein direkter Auftragsbezug: WDVS-Applikationen, Fassadenbeschichtungen und Schlussbeschichtungen von gedämmten Fassaden sind förderrelevante Leistungen.

Die Förderbeiträge für Fassadendämmungen betragen je nach Kanton bis zu CHF 40 pro Quadratmeter gedämmter Fassadenfläche. Voraussetzung ist die Einhaltung von Mindest-U-Werten gemäss MuKEn 2014 bzw. den kantonalen Energiegesetzen. Für Aussenwände gilt in der Regel ein U-Wert von max. 0,17 W/(m²K) nach Sanierung. Die verwendeten Dämmsysteme und Beschichtungen müssen den einschlägigen SIA-Normen (u. a. SIA 243, SIA 180) entsprechen.

Gesuche werden vor Baubeginn eingereicht – eine nachträgliche Anmeldung ist nicht möglich. Der Antrag erfolgt über das kantonale Förderportal oder direkt über das Online-Tool von Pronovo AG. Nach Bewilligung muss die Massnahme innert der gesetzten Frist (i. d. R. 24 Monate) umgesetzt und mit Nachweisdokumenten (Fotos, Unternehmergarantie, U-Wert-Nachweis) abgerechnet werden. Fachbetriebe können Bauherren beim Gesuchsprozess aktiv unterstützen und so als kompetente Partner auftreten.

Hinweis: Dieser Beitrag ist kein Ersatz für rechtliche oder steuerliche Beratung. Bitte konsultieren Sie für individuelle Fragen einen Fachexperten.

Umsetzungs-Checkliste

  1. Liegenschaft auf Förderberechtigung prüfen (Baujahr, Kanton, Nutzung)
  2. U-Wert-Nachweis für geplantes WDVS vorab berechnen lassen (Zielwert ≤ 0,17 W/m²K)
  3. Förderantrag VOR Baubeginn über kantonales Portal oder Pronovo einreichen
  4. Bewilligung abwarten – keine Massnahmen vor schriftlicher Zusage starten
  5. Zugelassene Dämmsysteme gemäss SIA 243 / kantonaler Produktliste auswählen
  6. Nach Ausführung: Fotodokumentation, Unternehmergarantie und U-Wert-Nachweis zusammenstellen
  7. Abrechnung fristgerecht (i. d. R. innert 24 Monaten) beim Kanton/Pronovo einreichen
  8. Kantonale Zusatzförderungen (z. B. Energiebonus, Gemeindebeitrag) separat prüfen

Zahlen & Fakten

bis zu CHF 40/m² Fassadenfläche

Förderhöhe Fassadendämmung

Quelle: Gebäudeprogramm CH, 2025

laufend, Gesuche jederzeit möglich

Gültigkeit

Quelle: EnAW / Gebäudeprogramm CH

Kantone + Pronovo AG (Vollzug)

Zuständige Behörde

Quelle: Gebäudeprogramm CH

Hauseigentümer, Verwaltungen, Bauherren

Berechtigte Empfänger

Quelle: Gebäudeprogramm CH

Reduktion Heizenergie um mind. 10 %

Energieeinsparung Ziel CH

Quelle: MuKEn 2014/2025

CO₂-Abgabe Bund (anteilig Kantone)

Finanzierungsquelle

Quelle: CO₂-Gesetz CH

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